Prozessführung im Immobilienrecht

Gleichgültig ob Sie ein kommerzieller Nutzer, ein Bauherr/ eine Baufirma oder einfach ein Hauseigentümer sind, Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien sind oft unvermeidbar und entstehen aus unterschiedlichsten Anlässen, wie zum Beispiel aufgrund unklarer oder zweideutiger Urkunden, Fehlern bei der Eigentumsübertragung oder durch die Insolvenz eines Mieters.

Unser Team für Prozessführung im Immobilienrecht arbeitet für ein breites Spektrum von Mandanten, von Hauseigentümern bis zu gewerblichen Bauträgern. Wir wissen, dass verschiedene Mandanten unterschiedliche Ziele und Kapazitäten haben, um sich der Lösung von Streitigkeiten zu widmen. Aufgrund unserer Erfahrung und Expertise können wir Ihre Bedürfnisse erkennen und verstehen und somit eine pragmatische Lösung finden, um Beeinträchtigungen Ihrer Eigentumsrechte zu minimieren oder ganz zu beseitigen. Wo dies möglich ist werden wir versuchen, eine Streitigkeit ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu lösen.

Das Team wird von Mark Abrol, einem unserer Partner, geleitet. Die Zeitschrift „The Legal 500“ sagt über ihn: „Mark hat einen einzigartigen Ruf und er wird regelmäßig von großen Unternehmen beauftragt“.


Wir können Ihnen dabei helfen:

  • Ihren Betriebspachtvertrag zu erneuern bzw. zu beenden
  • Räumungsverfahren einzuleiten
  • Mietschulden und Nebenkostenforderungen einzutreiben
  • Eine „notice of dilapidations and disrepair“ (Abmahnung aufgrund von Baufälligkeit und vom Mieter auszuführenden Reparaturen) zu erstellen oder abzuwehren
  • andere Ansprüche wegen Verstoß gegen Miet- oder Pachtverträge durchzusetzen
  • vorherige Mieter oder Bürgen in die Haftung zu nehmen
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verkehrssicherungspflichten zu regeln
  • Ihre Rechte hinsichtlich Anspruchsabtretung bzw. Untervermietung wahrzunehmen
  • sich gegen Hausfriedensbruch, ungerechtfertigten Besitz oder Hausbesetzungen zur Wehr zu setzen
  • Anwälte, Gutachter und andere Fachleute im Immobilienrecht wegen fahrlässiger Pflichtverletzung zu verklagen
  • Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer zu regeln
  • Vereinbarungen zur Beschränkung der Nutzung von Grundeigentum anzufechten oder durchzusetzen
  • Ansprüche wegen Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Immobilie durchzusetzen
  • eine Anzeige nach dem „Party Wall Act“ (Gesetz über Wände, die von mehreren Parteien geteilt werden) zu geben bzw. auf eine solche zu reagieren
  • mangelhafte Arbeiten auf einem Grundstück zu beanstanden
  • Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen zu regeln
  • eine Berichtigung des „Land Registry Title“ zu veranlassen
  • Streitigkeiten über Durchfahrtsrechte, Belichtungsrechte, Grunddienstbarkeiten und Parkrechte zu lösen
  • Streitigkeiten über Lärmbelästigungen zu regeln

Kontakt

Nigel Wood

E-mail: [email protected]
Phone: +44 121 233 4333
Fax: +44 121 233 4546

Elisabeth Conner

E-mail: [email protected]
Phone: +44 121 710 5897
Fax: +44 121 233 4546

Was unsere Mandanten über uns sagen

The Wilkes Partnership ist eine etablierte Kanzlei in Birmingham, die ihren Mandanten eine echte Alternative zu den großen nationalen Kanzleien bietet. Die Kanzlei zielt vor allem auf eigentümergeführte Unternehmen ab und hat sich darauf spezialisiert, Rechtsberatung für plcs anzubieten.

– Legal 500